News aus Baden-Württemberg Nach weiteren Lockerungen mehr Freiheiten in der Pandemie
Eine spätere Sperrstunde und sogar Feiern mit bis zu 50 Gästen sind laut der neuen Corona-Verordnung möglich. Ein neuer Grenzwert beschleunigt die Lockerungen. Mancherorts entfällt sogar die Testpflicht.
Länger Ausgehen, Sport im Studio und hier oder da sogar ein Biergarten ohne Testpflicht – die neue Corona-Verordnung in Baden-Württemberg gibt Menschen seit Montag in vielen Städten und Kreisen wegen der sinkenden Infektionszahlen noch mehr Freiheiten zurück. Was erlaubt ist, richtet sich nach der Sieben-Tage-Inzidenz in den Regionen. In den meisten Stadt- und Landkreisen lag die Zahl der Infektionen pro 100 000 Einwohner binnen einer Woche zuletzt bei Werten zwischen 35 und 50 (Stand: Sonntag, 16.00 Uhr).
Die Bundes-Notbremse gilt schon länger nicht mehr, nun ist zudem eine neue Lockerungsstufe für Regionen in Kraft getreten, deren Siebe-Tage-Inzidenzen stabil unter einer 35er Schwelle liegen. Unter anderem Heidelberg, Karlsruhe, der Rhein-Neckar-Kreis und der Bodenseekreis sowie Emmendingen liegen bereits unter diesem Grenzwert.
Dort gilt nun zum Beispiel nicht mehr überall die TESTPFLICHT. Sobald fünf Tage in Folge ein Wert von 35 unterschritten wird, ist der Biergartenbesuch ohne Test möglich. Auch im Freibad und bei Kulturveranstaltungen im Freien brauchen die Besucher keinen Nachweis über einen negativen Corona-Test. Für Feiern in Restaurants oder Bars bleibt ein negatives Testergebnis oder der Nachweis, geimpft oder genesen zu sein, die Bedingung. Mit den entsprechenden Nachweisen können bis zu 50 Menschen innen und außen zusammenkommen.
Ein stabiler Inzidenzwert unter 35 ermöglicht auch KULTUR- und SPORTVERANSTALTUNGEN mit mehr Besuchern. Unter freien Himmel dürfen bis zu 750 Menschen beispielsweise Theateraufführungen oder Fußballspiele gemeinsam verfolgen.
Liegt die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 50, dürfen sich insgesamt zehn Menschen aus drei Haushalten treffen. Fünf Kinder bis einschließlich 13 Jahren aus fünf Haushalten sind zusätzlich erlaubt. Außerdem wird die SPERRSTUNDE in der Gastronomie nach hinten verlegt. Restaurants, Shisha- und Raucherbars sowie Kneipen dürfen in Stufe 3 bis 1.00 Uhr nachts öffnen. Auch der Besuch von Freizeitparks ist in Stufe 3 wieder möglich.
Bereits in Öffnungsstufe 2 kommen SPORTFANS auf ihre Kosten. Sportanlagen, Fitnessstudios und Sportstätten dürfen wieder öffnen. Dabei liegt die Begrenzung bei 20 Quadratmetern je Person, es gilt die Testpflicht oder die Pflicht zur Vorlage eines Impf- oder Genesungsnachweises. Unter anderem in Mannheim stemmen Hobbysportler seit Sonntag wieder Gewichte. In Stuttgart ist seit Montag der Besuch in Fitnessstudios wieder erlaubt.
Neu in der Corona-Verordnung ist außerdem, dass die einzelnen Öffnungsstufen früher in Kraft treten. Liegt die Inzidenz an fünf Tagen in Folge unter dem Schwellenwert von 50, tritt ein Kreis automatisch in die 3. Öffnungsstufe ein – für die Menschen bedeutet das frühere Lockerungen.
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