Corona in Baden-Württemberg
Nur Geimpfte und Genese dürfen noch in den Hörsaal

Corona in Baden-Württemberg Nur Geimpfte und Genese dürfen noch in den Hörsaal

Quelle: Sebastian Gollnow

An den Hochschulen im Land gelten fortan strengere Regeln zur Bekämpfung des Coronavirus.

Seit Donnerstag gilt in Innenräumen der Hochschulen eine generelle Maskenpflicht, wie das Wissenschaftsministerium am Donnerstag mitteilte. Sollte sich die Lage auf den Intensivstationen nicht bessern, gilt für Lehrveranstaltungen ab kommendem Montag zudem die sogenannte 2G-Regel – nur noch geimpfte oder genesene Studierende hätten dann Zutritt. Ausnahmen gelten für Praxisveranstaltungen – etwa Laborpraktika, Prüfungen und Bibliotheken -, für die weiter auch ein negativer Test reicht.

Die Hochschulen seien angewiesen worden, die Kontrollen zur Einhaltung der Regeln auszuweiten und zu sanktionieren. Gab es bislang bei größeren Veranstaltungen nur Stichprobenkontrollen, muss nun jeder Student einen Nachweis zeigen.

«Wir tun alles dafür, um den gerade erst zurückgewonnenen Präsenzstudienbetrieb für die Studierenden aufrechtzuerhalten», sagte Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne). Die Ministerin rief dazu auf, sich an die verschärften Regeln zu halten. «Verstöße gegen die Regelungen sind keine Kavaliersdelikte.»

 

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