News
Prozess in Karlsruhe: Fixierter Patient verbrennt – schwere Vorwürfe gegen Ärzte

News Prozess in Karlsruhe: Fixierter Patient verbrennt – schwere Vorwürfe gegen Ärzte

Quelle: Uli Deck/dpa
dpa

Ein fixierter Patient verbrennt qualvoll in einer Klinik – nun stehen Ärzte und Pflegekräfte vor Gericht. Doch wer hat Schuld? Die Anklage wirft schwere Versäumnisse vor.

Innerhalb weniger Minuten und in Todespanik schreiend verbrennt ein auf einer Liege fixierter Patient in einem Pforzheimer Krankenhaus – wer dafür die Verantwortung trägt, blieb zum Verhandlungsauftakt vor dem Landgericht Karlsruhe mehr als unklar. Im Prozess um den Tod des 58-Jährigen stehen zwei Ärzte und zwei Pflegekräfte vor Gericht: Sie waren laut Anklage für den Mann zuständig, der 2023 auf so schreckliche Weise starb.

Mehrere Vorschriften rund um die Fixierung sollen versäumt worden sein. Drei der Beschuldigten wird fahrlässige Tötung vorgeworfen, einem der Ärzte sogar Freiheitsberaubung mit Todesfolge. Dieser wies die Vorwürfe gleich zum Verhandlungsauftakt über seinen Verteidiger vollumfänglich zurück.

Arzt weist Verantwortung von sich

Weder habe er die Fixierung angeordnet noch davon Kenntnis gehabt, hieß es in der vom Anwalt des 45-Jährigen verlesenen Einlassung. Er habe auch die Aufnahme des Mannes in dem Krankenhaus nicht begleitet und sei erst später dazu gestoßen. Eine Übergabe habe ebenfalls nicht stattgefunden. Der andere Arzt und die beiden Pflegekräfte wollten sich erst zu einem späteren Zeitpunkt des Prozesses und ebenfalls über ihren Anwalt zu den Vorwürfen äußern.

Der 58 Jahre alte Patient war in einer Pforzheimer Klinik im Mai 2023 mit Gurten auf einer Liege gefesselt verbrannt: Er hatte versucht, die Gurte mit einem Feuerzeug in Brand zu setzen, um sich zu befreien. Stattdessen fingen Matratze und die Kleidung des Mannes Feuer. Das Klinikpersonal konnte die Flammen des in einem Zimmer neben der Notaufnahme untergebrachten Mannes so schnell nicht löschen. Als das Feuer ausbrach, seien die beiden angeklagten Pflegekräfte in einer Zigarettenpause gewesen, hieß es.

Verstoß gegen rechtliche Vorschriften

Eingeliefert worden war der 58-Jährige mit einer Kopfplatzwunde, nachdem er auf einem Parkplatz betrunken und unter Medikamenteneinfluss stehend gestürzt war. Er habe psychisch angeschlagen gewirkt, sei aber letztlich einsichtig gewesen, sagte die Notfallsanitäterin, die ihn auf dem Weg ins Krankenhaus betreut hatte. In der Notaufnahme hatte er sich laut Anklage aber aggressiv verhalten, einen Drucker geworfen und eine Pflegekraft geschlagen.

Um sich und andere nicht zu gefährden, sei er an beiden Beinen, beiden Armen und dem Oberkörper auf einer Liege angegurtet – und dann laut Staatsanwaltschaft über Stunden entgegen den Vorschriften unbeaufsichtigt gelassen worden. Eigentlich ist in solchen Fällen eine Eins-zu-eins-Betreuung vorgeschrieben. Auch eine richterliche Genehmigung, wie sie für eine längere Fixierung unerlässlich ist, gab es den Vorwürfen zufolge nicht.

Bei lebendigem Leibe verbrannt

Er «verbrannte bei lebendigem Leib und vollem Bewusstsein», sagte Anwalt David Schneider-Addae-Mensah, der die Frau des Opfers und auch dessen drei erwachsene Kinder als Nebenkläger vertritt. Die Witwe sei seither traumatisiert und in Therapie. Die stundenlange Fixierung und die fehlende Sitzwache seien ein klarer Verstoß gegen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes.

Dieses hatte 2018 im Fall von zwei Psychiatriepatienten geurteilt, dass Fixierungen, die länger als 30 Minuten dauern, dokumentiert und durch einen Richter genehmigt werden müssen und der Patient durch eine Sitzwache begleitet werden muss. Das sei in dem Pforzheimer Krankenhaus nicht geschehen. «Es gab keine richterliche Genehmigung». Das Helios-Klinikum, in dem sich der Fall ereignet hatte, hatte sich im Vorfeld dazu mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht geäußert.

Die Beweisführung dürfte sich schwierig gestalten. Vorwürfe gegen weitere Mitarbeiter der Klinik waren fallen gelassen worden. Für den Prozess mit insgesamt neun Verhandlungstagen sind neun Zeugen und vier Sachverständige geladen, außerdem will das Gericht ein Gutachten erstellen lassen. Ein Urteil könnte am 19. März fallen.

 

Weitere Nachrichten

Auf regennasser Straße: Zwei Tote bei frontalem Zusammenstoß in Bruchsal

Aquaplaning im prasselnden Regen: Nach einem Unfall mit zwei Toten sind Feuerwehr, Rettungsdienst und ein Hubschrauber im Einsatz. Was bislang bekannt ist.

Starke Gewitter – Experte: "Es müssen alle damit rechnen"

Der Wetterumschwung in Baden-Württemberg ist deutlich: Wer heute draußen unterwegs ist, muss mit heftigem Regen, Hagel und Sturmböen rechnen.

Schwarzenbach-Talsperre: So viele Fische wurden umgesetzt

Der Stausee ist leergefischt. Was mit den Tieren passiert ist und wie die Sanierung der Anlage vorangeht.

So günstig sind regionale Erdbeeren derzeit zu kaufen

Die Saison ist angelaufen, mittlerweile wird in allen Anbauregionen im Land geerntet. Das wirkt sich auf die Preise aus - sie haben nun den Tiefststand der Saison erreicht. Was das genau bedeutet.

Naturschutz: Maifischlarven starten ihre große Reise im Rhein

Der Maifisch war aus Westeuropa nahezu verschwunden. Seit einigen Jahren kehrt die Art langsam in den Rhein zurück - unterstützt vom Menschen. Welche Rolle dabei gezüchtete Larven spielen.

Schwache Frühjahrsbelebung am Arbeitsmarkt im Südwesten

Trotz leichter Frühjahrsbelebung bleibt der Arbeitsmarkt im Südwesten unter Druck: Unternehmen zögern mit Neueinstellungen, und die Zahl der Arbeitslosen liegt weiter über dem Vorjahr.






















Auch interessant


Falls Ihnen inhaltliche Fehler oder Fehlfunktionen auffallen, einfach bei redaktion@meinka.de melden.