Corona in Baden-Württemberg
Tägliches Testen für ungeimpfte Lehrer und Kita-Beschäftigte

Corona in Baden-Württemberg Tägliches Testen für ungeimpfte Lehrer und Kita-Beschäftigte

Quelle: Fabian Strauch

Ungeimpfte Lehrkräfte und Kita-Beschäftigte müssen sich ab dem Schulstart am Montag täglich vor Arbeitsbeginn auf das Coronavirus testen.

Damit verschärft Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne) die Sicherheitsvorkehrungen in den Schulen nochmal deutlich. Wie die «Heilbronner Stimme» und das «Badische Tagblatt» (beide Donnerstag) berichten, gilt damit vom kommenden Montag an für alle Beschäftigten in Kitas und Schulen die 3G-Regel, wonach nur Zutritt hat, wer geimpft, genesen oder negativ getestet ist. Lehrer und Kita-Erzieherinnen müssen ihre Tests zudem dokumentieren. Wie die «Schwäbische Zeitung» berichtet, müssen sich zudem alle Schülerinnen und Schüler künftig dreimal die Woche statt zweimal die Woche mit einem Antigentest testen. Wo PCR-Tests eingesetzt werden, reichen zwei pro Woche.

Schopper begründet ihr Vorgehen laut «Badischem Tagblatt» in einem Schreiben an alle Schulen und Kitas mit der gegenwärtigen Situation, die sich wegen der noch zu geringen Impfquote zu verschärfen drohe. Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz sagte der «Heilbronner Stimme»: «Wir werden für alle Erwachsenen in den Schulen und Kitas, also Lehrerinnen und Lehrer, Betreuungskräfte, Verwaltungsmitarbeiter oder auch Beschäftigte in den Kitas ab dem 13. September die 3-G-Regel einführen und daran sehr hart festhalten.» Die Regelung gelte zunächst bis zu den Herbstferien.

Zu den Tests für Schülerinnen und Schüler sagte Schwarz: «Die Schulen bekommen im neuen Schuljahr zwei PCR-Tests oder drei Antigenschnelltests pro Woche und pro Schüler zur Verfügung gestellt.» Auch das gelte zunächst bis zu den Herbstferien Ende Oktober. Schopper schreibt in ihrem Brief, Kinder und Jugendliche hätten in der Corona-Krise schon viel erleiden müssen. «Deshalb werden wir alles dafür tun, die Schulen und Kitas im Land offen zu halten und Unterricht und Betreuung in Präsenz zu ermöglichen.»

 

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