News aus Baden-Württemberg
Unis kontrollieren 3G-Regeln verschieden: Verband hat Fragen

News aus Baden-Württemberg Unis kontrollieren 3G-Regeln verschieden: Verband hat Fragen

Quelle: Sebastian Gollnow

Für viele Studierende war die Corona-Krise eine harte Zeit. Selbst der Ministerpräsident entschuldigte sich, dass man sie zu wenig auf dem Schirm gehabt habe. Doch nun kommt wieder Leben auf den Uni-Campus.

Nach drei Online-Semestern wegen Corona geht es nach und nach wieder los: Mit Beginn des neuen Semesters müssen die Hochschulen und Universitäten im Südwesten kontrollieren, ob Studierende auf Corona getestet, gegen das Virus geimpft oder von einer Erkrankung genesen sind (3G). Wie sie das machen, bleibt ihnen nach Angaben des Wissenschaftsministeriums von Montag überlassen. Der Hochschullehrer-Verband Hochschule und Wissenschaft beklagt den erhöhten Aufwand und hält noch viele Fragen für unbeantwortet.

Verbandschef Peter Heusch, Professor an der Hochschule für Technik Stuttgart, sagte am Montag der Deutschen Presse-Agentur: «Unser größtes Problem ist, dass wir für den Aufenthalt der Studierenden auf dem Campus in Selbstlernräumen die 3G-Regel flächendeckend überprüfen sollen. Das ist ein Wahnsinnsaufwand und von den Lehrenden nicht zu leisten.» Das Wissenschaftsministerium erwiderte, dafür könnten die Hochschulen auch Externe oder studentische Hilfskräfte einsetzen, dafür habe das Land auch Geld zur Verfügung gestellt.

Heusch sieht keinen Sinn darin, zwischen Lehrräumen und Lernräumen zu unterscheiden. In Hörsälen soll mit Stichproben kontrolliert werden. «Nachvollziehbar ist das auf keinen Fall.» Das führe dazu, dass die Zahl der Lernräume begrenzt bleibe, sagte der Verbandschef, der die Professorinnen und Professoren an Hochschulen und Universitäten vertritt. Das Ministerium verteidigte die Regelung. Mit den Stichproben als Modellprojekte sei überhaupt erst möglich, mehr Präsenz bei Lehrveranstaltungen zuzulassen. «Unser Ziel ist, die Erfahrungen im Modellprojekt in den Regelbetrieb zu überführen und dann auch auf Lernräume zu erstrecken», sagte eine Sprecherin. Das gehe aber nur Schritt für Schritt.

Technische Lösungen wie einen Hörsaalpass hält Heusch für wenig hilfreich. «Das Ministerium erlaubt uns zwar einen hochschulinternen Nachweis. Aber da wir nichts speichern dürfen, können wir auch nicht automatisieren.» Auch hier widersprach das Wissenschaftsministerium. Das Beispiel der Uni Mannheim, die bereits vor einigen Wochen ins Semester gestartet ist, zeige, dass das sehr wohl möglich sei. «Viele Studierende stimmen freiwillig der Speicherung zu, automatisierte Abläufe funktionieren und es kommt zu hoher Akzeptanz sowohl bei Studierenden als auch bei Lehrenden», sagte die Sprecherin.

Das Land wünsche sich, dass die Hochschulen hier ihre Erfahrungen austauschen. Die Uni Stuttgart werde in zwei Wochen ebenfalls mit dem Mannheimer Modell starten. «Viele vermeintliche Probleme sind pragmatisch lösbar – im Interesse aller Hochschulangehörigen», sagte die Ministeriumssprecherin.

Einige Hochschulen engagieren den Angaben zufolge externe Unternehmen für Einlasskontrollen. Das Land habe zusätzliche Gelder zur Verfügung gestellt. Gleiches gelte für die Anmietung zusätzlicher Räume, auch wenn dem Ministerium bislang keine Platzprobleme bekannt sind. 29 Millionen Euro für coronabedingte Zusatzbedarfe an den Hochschulen seien im dritten Nachtragshaushalt für das aktuelle Jahr vorgesehen. «Jetzt geht es um die für einen Präsenzbetrieb dringend erforderlichen Hygienemaßnahmen an den Hochschulen», erklärte die Sprecherin. Hier seien nochmals 13,5 Millionen Euro geplant.

Die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften sind am Montag ins Wintersemester gestartet, die Pädagogischen Hochschulen und Unis folgen offiziell erst in den kommenden Wochen. Dort laufen Planungen auf Hochtouren. Die baden-württembergische Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) teilte mit: «Nach drei Online-Semestern wollen wir, dass das Leben auf den Campus zurückkehrt und das Wintersemester wieder so viel wie möglich in Präsenz stattfindet.»

Die «Corona-Verordnung Studienbetrieb» sieht unter anderem Maskenpflicht vor, wenn keine Mindestabstände eingehalten werden können. Ausnahmen gibt es zum Beispiel auch, wenn man einen Vortrag hält, Sport macht, musiziert, isst oder trinkt. Die Teilnahme an Präsenzveranstaltungen in geschlossenen Räumen ist vom 3G-Nachweis abhängig. Gerade im Lehrbetrieb sei eine händische Vollkontrolle der 3G-Nachweise schwer umzusetzen, räumte die Ministeriumssprecherin ein. Daher regle die Verordnung auch Rahmenbedingungen für Stichproben und mögliche digitale Lösungen für Nachweise.

 

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