Virtueller Festvortrag auf YouTube-Kanal
250 Jahre öffentlich: Badische Landesbibliothek feiert besonderes Jubiläum

Virtueller Festvortrag auf YouTube-Kanal 250 Jahre öffentlich: Badische Landesbibliothek feiert besonderes Jubiläum

Quelle: Thomas Riedel

Die Badische Landesbibliothek in Karlsruhe feiert im Jahr 2021 ein besonderes Jubiläum und bietet ab sofort einen virtuellen Festvortrag auf ihrem YouTube-Kanal an. Darüber infomieren die Badische Landesbibliothek und Badische Bibliotheksgesellschaft.

250 Jahre – Badische Landesbibliothek feiert Jubiläum

Die Badische Landesbibliothek feiert im Jahr 2021 ein besonderes Jubiläum und bietet ab sofort einen virtuellen Festvortrag auf ihrem YouTube-Kanal, darüber wird in einer Pressemitteilung informiert.

Denn am 31. Dezember 1770 erließ Markgraf Karl Friedrich von Baden (1728–1811) eine erste Benutzungsordnung für seine Hofbibliothek. Die damals im Karlsruher Schloss untergebrachte Sammlung sollte fortan dem öffentlichen Gebrauch zur Verfügung stehen. Das in Latein verfasste Statut wurde an der Bibliothekstür angeschlagen und gewährte zu Beginn des Jahres 1771 allen, die danach strebten, den Zutritt zum „Universum des Wissens“.

So kann die Badische Landesbibliothek 2021 also ihren 250. Geburtstag als öffentliche Dienstleistungseinrichtung feiern.

 

Jubiläums-Festvortrag ist auf YouTube-Kanal zu sehen

Der ursprünglich als Präsenzveranstaltung geplante Festvortrag „Dem Studium der Bücher und der Schönen Künste gewidmet“ mit dem Bibliotheksexperten Dr. Ludger Syré ist ab sofort auf dem YouTube-Kanal der Badischen Landesbibliothek zu sehen. Als aufgeklärter Landesherr förderte Karl Friedrich Bildung, Kultur und Wissenschaft in besonderen Maße, wird mitgeteilt.

Dazu gehörte die Öffnung seiner Bibliothek für das Publikum, das zu dieser Zeit nicht ungewöhnlich war – auch andere Landesherren verfügten damals diesen historisch nicht zu überschätzenden Übergang ihrer Hofbibliothek vom herrschaftlichen Repräsentations- beziehungsweise Verwaltungsinstrument zur allgemein zugänglichen Forschungseinrichtung.

 

 

Kurfürst Karl Theodor gilt als Vorbild

Vorbild für Karl Friedrich war wohl Kurfürst Karl Theodor, der in Mannheim am 15. Oktober 1763, in Düsseldorf am 3. April 1770 und in München am 18. Dezember 1789 jeweils eine entsprechende Verfügung erließ. Vergleichbare Hofbibliotheken in Dresden oder Darmstadt folgten erst später.

Das Statut regelt in acht Paragraphen den Nutzungszweck, die Öffnungszeiten, das Verhalten der Nutzer in den Bibliotheksräumen, die Ausleih- und Bestellmodalitäten, die Nichtverleihbarkeit von Handschriften und seltenen Drucken, die Fürsorge- und Schadensersatzpflicht der Nutzer für beschädigtes oder verlorenes Bibliotheksgut, die Verlängerung von Leihfristen und die Bestrafung bei unerlaubter Entwendung und Diebstahl.

Ein neunter Paragraph fixierte zudem erstmals die noch heute geltende Verpflichtung badischer Verleger zur Abgabe von Pflichtexemplaren.

 

Kein genaues Gründungsdatum – Badische Landesbibliothek

Karl Friedrich ordnete an: „Welches Werk auch immer in unseren Buchdruckereien veröffentlicht wird, ist in zwei Exemplaren an die Bibliothek ab-zugeben.“ Wie dieser Regelung genau entsprochen wurde, ist heute nicht mehr nachvollziehbar. Sie musste später ohnehin nochmal erneuert werden:

Karl Friedrich selbst hat 1807 für sein territorial stark vergrößertes Großherzogtum Baden eine entsprechende Generalverordnung erlassen. So ist die im Januar 1771 umgesetzte Benutzungsordnung nicht nur die Gründungsurkunde der Badischen Landesbibliothek als Service-Institution für die Öffentlichkeit, sondern auch ihr Ursprung als Gedächtnis Badens, das das im Land veröffentlichte Wissen für alle Zeiten verwahrt und vermittelt.

Für die mehr als 500 Jahre alte Badische Landesbibliothek gibt es –anders als für andere Landes- und Universitätsbibliotheken –kein eigentliches Gründungsdatum. Deshalb wollte sie ihr Jubiläum“250 Jahre öffentlich!“, ganz besonders feiern.

 

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