Corona in Baden-Württemberg Corona-Auflagen für Messen und Kongresse etwas gelockert
Vom 1. August an dürfen wieder kleinere Messen und Kongresse mit bis zu 500 Teilnehmern stattfinden, vom 1. September an auch mit mehr Menschen.
Neue Corona-Regelungen im Bereich Messe & Kongress
Nun haben das Wirtschafts- und das Sozialministerium für den Ablauf der Veranstaltungen Erleichterungen angekündigt – etwa, dass kein Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss, wenn der Mindestabstand zwischen Sitzplätzen oder an Messeständen 1,5 Meter und mehr beträgt. Vorausgegangen war die Kritik der Messeveranstalter an den bisherigen Regeln. Sie seien strenger als im Einzelhandel, was nicht nachvollziehbar sei.
Neben der Regelung zur Mund-Nasen-Bedeckung wurde auch die Mindestquadratmeterzahl pro Person geändert, wie die Ministerien am Mittwoch mitteilten. Statt zehn Quadratmeter pro Person sollen die Veranstalter nun sieben Quadratmeter berechnen. Das Personal der Messestände bleibt bei der Berechnung ausgenommen.
„Es ist wichtig und richtig, dass wir die Rahmenbedingungen für die Messebranche verbessern, und ich bin erleichtert, dass das Infektionsgeschehen dies zulässt“, sagte Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU). Bei aller notwendigen Vorsicht müsse man dafür sorgen, dass der Messestandort Baden-Württemberg attraktiv bleibe.
Gleichzeitig warnte Sozialminister Manne Lucha (Grüne): „Beim Zusammentreffen vieler Menschen in geschlossenen Räumen ist weiterhin die Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln oberstes Gebot. Verschiedene Ausbrüche in unterschiedlichen Settings zeigen, dass das Coronavirus jede Chance zur Weiterverbreitung ausnutzt.“ Es liege in der Verantwortung der Aussteller und Besucher, dass Messen nicht zum Treiber des Infektionsgeschehens würden – man wolle nach Möglichkeit nicht erneut Beschränkungen einführen müssen.
Seit Mitte März 2020 wurden in Baden-Württemberg wegen der Corona-Pandemie keine Messen, Ausstellungen und Kongresse mehr durchgeführt.
Messe- & Kongress-Standort Karlsruhe sieht Lichtblick
Die Geschäftsführerin der Messe Karlsruhe, Britta Wirtz, teilt mit: „Wir lesen die vorliegende Corona-Verordnung Messen so, dass die Landesregierung hiermit eine Orientierungshilfe in Form von konkreten Handlungsanweisungen gibt. Es ist erkennbar, dass die formulierten Auflagen darauf zielen, das Geschäft wieder in Gang zu bringen.“
Zahlreiche Regelungen der Corona-Verordnung Messen werden bereits Ende August außer Kraft gesetzt, sollen mithin mit Beginn des Monats September neu gefasst werden. Wirtz weiter:
„Die Verordnung ist für uns und die gesamte Messe- und Kongressbranche damit als ein Brückenschlag in den Herbst zu sehen, die sowohl wir als auch unsere Aussteller und Besucher dringend benötigt haben. Wir dürfen davon ausgehen, dass die formulierten Auflagen nur in begründeten Fällen verschärft werden. Im positiven Fall gibt die Verordnung ab September Raum für Erleichterungen. Wir gehen nun mit den auf die Corona-Verordnung Messen zugeschnittenen Konzepten und unseren Sicherheits- und Hygienekonzepten auf die zuständigen Ordnungsämter zu und sind so in der Lage, unseren Veranstaltungsherbst planerisch voranzubringen.“
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