Corona in Baden-Württemberg
Gesundheitsministerium ändert Quarantäneregeln

Corona in Baden-Württemberg Gesundheitsministerium ändert Quarantäneregeln

Quelle: Julian Stratenschulte

Bei Infektionen mit der neuen Coronavirus-Variante Omikron können sich positiv Getestete und Kontaktpersonen nicht freitesten und die Absonderungsdauer verkürzen.

Das teilte ein Sprecher des baden-württembergischen Gesundheitsministeriums mit. Das Ministerium hat am Dienstag die Quarantäneregeln aktualisiert. Sie traten am Mittwoch in Kraft.

Demnach müssen Kontaktpersonen von nun an 14 Tage in Absonderung. Außer bei Omikron-Fällen können sich Betroffene ab dem siebten Tag freitesten. Dafür genügt ein Schnelltest. Positiv Getestete können sich nur freitesten, wenn sie geimpft sind.

Die Absonderungsdauer für positiv Getestete beträgt einheitlich zehn Tage. Als Startdatum gilt künftig des Datum des Erstnachweises. Der meist zeitlich davor liegende Symptombeginn entfällt als Startzeitpunkt, weil in den Wintermonaten auch andere Atemwegserkrankungen zu Symptomen führen können.

An Schulen und Kitas ändert sich nichts.

 

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