Neues zum Stadion-Streit KSC siegt vor Gericht – Stadt zieht Berufungsklage zurück
Am Dienstag, den 10. Dezember 2019 bestätigte das Oberlandesgericht in Karlsruhe (OLG) das Urteil des Landesgerichts bezüglich des umfassenden Informationsanspruchs des Karlsruher SC in Sachen Stadionneubau gegen die Bauherrin, die Stadt Karlsruhe.
KSC steht Informationsanspruch zu
Das Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG) bestätigte am Dienstag, den 10. Dezember 2019 das Urteil des Landesgerichts bezüglich des umfassenden Informationsanspruchs des Karlsruher SC im Hinblick auf den Stadionneubau gegen die Stadt Karlsruhe, welche Bauherrin ist. Auf Anraten des Senats nahm die Stadt Karlsruhe ihre Berufung zurück.
Damit wurde, wie der Karlsruher SC in einer Pressemitteilung erklärt, nun in zweiter und letzter Instanz festgestellt, dass dem KSC ein umfassender und uneingeschränkter Informationsanspruch zusteht. Folglich müssen nun die Unterlagen, auch die, die vom Totalunternehmer als vertraulich gekennzeichnet und, so der KSC, bisher unzulässig geschwärzt wurden, an den Karlsruher SC übergeben werden.
„Deutlicher Sieg in beiden Instanzen“
„Dass die Stadt ihre Berufung nach dem deutlichen Urteil des Landgerichts Karlsruhe und der heutigen Bestätigung in der mündlichen Verhandlung vor dem OLG zurückgenommen hat, spricht Bände. Über ein Jahr wurde der Informationsanspruch und die Mitwirkungsrechte des KSC missachtet. Der deutliche Sieg in beiden Instanzen bestätigt den KSC in seiner Rechtsauffassung und in seinem konsequenten Vorgehen“, erklärte Fabian Herrmann im Namen der KSC Betriebsgesellschaft Stadion mbH direkt nach der Verhandlung.
Der Stadionstreit im Rückblick
Der Karlsruher SC hatte bereits im September 2019 mit einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes vier einstweilige Verfügungen beim Gericht eingereicht, um so, eigenen Angaben zufolge, Nachteile für den Karlsruher SC zu verhindern. Das Gericht sprach dem Verein daraufhin weitgehende Informationsrechte zu. Die Stadt Karlsruhe ging daraufhin in Berufung – gab allerdings bereits auch Teile der geforderten Vertragsunterlagen an den Karlsruher SC heraus.