Corona-Krise Gemeinderat beschließt Patronatserklärung zugunsten des Klinikums
Aufgrund der Corona-Krise musste das Städtische Klinikum viele Operationen verschieben. Dadurch entstanden finanzielle Belastungen, die nicht zu kompensieren sind. Der Gemeinderat beschloss daher die Abgabe einer Patronatserklärung zugunsten des Klinikums.
Corona-Folgen: Finanziellen Belastungen für das Klinikum
Durch die Corona-Pandemie und die dadurch bei den Krankenhäusern erwarteten Kapazitätsengpässe, mit Hinblick auf stationär medizinischer Versorgung sowie intensiv medizinischer Behandlungseinheiten mit Beatmungsmöglichkeit, wurden die Krankenhäuser in Deutschland bereits Mitte März 2020 von der Bundesregierung aufgefordert, alle planbaren Operationen, Aufnahmen sowie Eingriffe zu verschieben oder abzusagen.
Doch der im COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz vom 27. März 2020 festgelegte Ausgleich der dadurch entstehenden finanziellen Belastungen wird den erhöhten finanziellen Verlust des Städtischen Klinikums voraussichtlich nicht komplett abdecken können!
Karlsruher Gemeinderat beschließt Patronatserklärung
Denn unter Berücksichtigung der Corona-Auswirkungen wird für das Geschäftsjahr 2020 derzeit ein Defizit von 24,7 Millionen Euro erwartet. Damit wäre ohne eine städtische Verlustabdeckung beziehungsweise ohne zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen durch den Bund das Eigenkapital des Städtischen Klinikums Karlsruhe (SKK gGmbH) fast aufgebraucht.
Daher wurde in der Gemeinderatssitzung am Dienstag, den 30. Juni 2020 eine Patronatserklärung zugunsten des Städtischen Klinikums Karlsruhe einstimmig angenommen. Doch was genau bedeutet das?
Absicherung für Klinikum & Verpflichtung für die Stadt
„Angesichts des zu erwartenden finanziellen Defizits 2020 dient die Patronatserklärung zur Sicherstellung der Liquidität und zur Vermeidung einer insolvenzrechtlichen Überschuldung. Sie wird von der Prüfungsgesellschaft im Zuge der Prüfung des Jahresabschlusses 2019 zur Erteilung eines uneingeschränkten Prüfungsvermerks eingefordert. Auf Grundlage der Patronatserklärung ist damit eine positive Fortführungsprognose nach § 19 Abs. 2 S. 1 Insolvenzordnung möglich“, erklärt die Stadtverwaltung.
Die Stadt Karlsruhe verpflichtet sich mit der Patronatserklärung, die SKK gGmbH – falls erforderlich – mit zusätzlicher Liquidität oder sonstigen finanziellen Mitteln auszustatten, damit das Klinikum alle gegenwärtigen und zukünftigen Verpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern fristgemäß erfüllen kann. Es handelt somit also um eine Absicherung der SKK gGmbH und ebenso um eine Verpflichtung der Stadt Karlsruhe.
Wie die Stadtverwaltung anmerkt, wird sie jährlich prüfen, ob der Fortbestand der Patronatserklärung zur Sicherstellung der Liquidität und zur Vermeidung einer insolvenzrechtlichen Überschuldung der SKK gGmbH
noch erforderlich ist.