Grundgesetz, Rechtsprechung & Co. Bundesverfassungsgericht Karlsruhe – Verfassungsorgan am Schloss
Das Bundesverfassungsgericht der Bundesrepublik hat seinen Sitz nahe dem Karlsruher Schloss. Das Verfassungsorgan des Bundes wurde 1949 mit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes und dem 1951 folgenden Bundesverfassungsgerichtsgesetz ins Leben gerufen.
Bundesverfassungsgericht – Aufgaben & Richter
Seit den 1950er Jahren wacht das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) über die Einhaltung des Grundgesetzes in Deutschland. An die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind alle Staatsorgane gebunden und die Entscheidungen sind unanfechtbar. Das Bundesverfassungsgericht ist ein Organ des Bundes und Hüter des deutschen Grundgesetzes mit Sitz in der Fächerstadt.
Das Gericht hat sowohl die Rolle eines unabhängigen Verfassungsorgans als auch eine teilweise judikative Gewalt auf dem Gebiet des Staats- und Völkerrechts. Das Bundesverfassungsgericht besteht aus zwei Senaten, denen jeweils acht Richter im roten Gewand angehören, und sechs Kammern mit verschiedenen Zuständigkeiten. Vorsitzende der Senate sind die Präsidenten oder Vizepräsidenten.
Welcher Senat für die jeweiligen Verfassungsbeschwerden zuständig ist, ergibt sich aus dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz und einem Beschluss, der von allen 16 Richtern (Plenum) gemeinsam gefasst wird. Das Plenum erlangt die Entscheidungsgewalt, wenn der erste Senat von der Rechtsauffassung des zweiten Senats abweichen möchte. Beim Bundesverfassungsgericht gehen jährlich über 6.000 Verfassungsbeschwerden ein.
Bundesverfassungsgericht – live dabei sein
Wer gerne einmal live bei einer Gerichtsverhandlung dabei sein möchte, kann das im Bundesverfassungsgericht Karlsruhe erleben, denn die Verhandlungen und Urteilsverkündungen sind öffentlich. Da die Anzahl der Sitzplätze im Sitzungssaal begrenzt ist, ist eine vorherige Anmeldung beim Besucherdienst erforderlich. Hier müssen Name, Vorname, Geburtsdatum und die Erreichbarkeit (E-Mail oder Telefon) angegeben werden. Welcher Platz einem im Sitzungssaal zugewiesen wird, richtet sich nach dem zeitlichen Eingang der Anmeldung.
Neben den öffentlichen Verhandlungen und Urteilsverkündungen können Interessierte auch Führungen für Besuchergruppen ab zehn Personen durch das Bundesverfassungsgericht buchen. Die Gruppen sollten allerdings nicht größer als 40 Personen sein. Die Führungen können über den Besucherdienst des Bundesverfassungsgerichts angemeldet werden und sind lediglich an Werktagen möglich. Für Einzelpersonen oder Gruppen unter zehn Personen besteht die Möglichkeit an öffentlichen Führungen teilzunehmen.
Geschichte des Bundesverfassungsgerichts
Der erste Amtssitz des Bundesverfassungsgerichts war bis 1969 das Prinz-Max-Palais in der Karlsruher Innenstadt. Die von 1881 bis 1884 erbaute Villa nahe dem Europaplatz dient heute als städtisches Zentrum für Kultur. Das heutige Gebäudeensemble des Bundesverfassungsgerichts entstand zwischen 1962 und 1969 am Schlossplatz, am Standort des ehemaligen Hoftheaters von Heinrich Hübsch. Das Theater wurde 1944 bei einem Bombenangriff zerstört und in den 1950er Jahren für den Neubau des Bundesverfassungsgerichts abgerissen.
Der sogenannte Baumgarten-Bau besteht aus fünf Gebäuden, die durch einen über 70 Meter langen Gang verbunden sind. Das Sitzungssaalgebäude ist das höchste Gebäude des Gebäudeensembles und besticht durch seine gläsernen Wände und einen mehrere hundert Kilo schweren Bundesadler aus Holz. Ebenfalls im Sitzungssaalgebäude verankert, ist ein großes Foyer, der Plenarsaal, ein Empfangssaal und ein Presseraum. Das daneben liegende Richtergebäude, welches auch Richterring genannt wird, steht auf Stahlstützen über dem Boden. Hier befinden sich auch die Büros des Ersten und Zweiten Senats.
Das Bibliotheksgebäude gehört ebenfalls zum Ensemble des Bundesverfassungsgerichts, genauso wie das Gebäude für die Verwaltung des Gerichts und die wissenschaftlichen Mitarbeiter sowie weitere Büroräume mit Besprechungszimmern und Pausenräumen. Seit 1982 hat das Bundesverfassungsgericht zudem Räumlichkeiten im Nord-West-Flügel des Schlosses angemietet. Diese sind durch einen unterirdischen Gang mit dem Gericht verbunden.
Neubau & Sanierung – Bundesverfassungsgericht
Um noch mehr Platz im Bundesverfassungsgericht zu schaffen, folgte 2007 eine Erweiterung des Gebäudeskomplexes. Der Neubau umfasst 40, jeweils 16 Quadratmeter große, Büroräume. Das mittlerweile denkmalgeschützte Bundesverfassungsgericht wurde zwischen Juni 2011 und November 2014 umfangreich saniert. Hierzu musste die gesamte Belegschaft für drei Jahre in die umgebaute General-Kammhuber-Kaserne in der Waldstadt umquartiert werden. Die Sanierungskosten betrugen rund 50 Millionen Euro und wurden vom Bund bezahlt.