Badespaß in der Fächerstadt Karlsruher Freibäder sind wieder geöffnet – diese Corona-Regeln gelten
„Eine Badesaison wie es sie noch nie gegeben hat“, kündigte Karlsruhes Bäderchef Oliver Sternnagel bereits vor der Freigabe des Landes, zur Öffnung der Freibäder ab dem 06. Juni, an. meinKA erklärt, welche Corona-Regeln hierbei eingehalten werden müssen.
Freibäder in Karlsruhe seit 06. Juni geöffnet
Lange saßen die Karlsruher im wahrsten Sinne des Wortes auf dem Trockenen – alle Bäder in Karlsruhe mussten aufgrund der Corona-Pandemie geschlossen bleiben! Doch damit ist seit Samstag, den 06. Juni 2020 Schluss! Nun können die Karlsruher wieder in ihre Badesachen schlüpfen und ihre Freizeit in allen vier Karlsruher Freibädern sowie dem Fächerbad genießen, schwimmen und sich an heißen Tagen abkühlen.
Eine Freibadsaison wie wir sie kennen sieht allerdings anders aus – denn trotz gefüllter Becken und Badespaß müssen wichtige Corona-Regeln beachtet werden. Diese betreffen sowohl die Badegäste als auch die Bäder, welche die Vorgaben der Landesregierung ordnungsgemäß umzusetzen haben. Maskenpflicht im Gastronomie-, Kassen- und Eingangsbereich, allgemeinen Hygienemaßnahmen und die inzwischen gängige 1,5-Meter-Abstandsregelung sind unter anderem Grundvoraussetzungen für den Bäderbesuch in Corona-Zeiten.
Besucherampel & Besuchererfassungsbogen
Einfach spontan ins Freibad zu gehen ist 2020 leider nicht möglich – selbst wenn der Mund- und Nasenschutz bereits stets mit dabei ist. Denn neu in der Freibadsaison 2020 ist eine begrenzte Besucheranzahl in den Bädern. Hier informiert eine sogenannte „Besucher-Ampel“ auf der Internetseite der Karlsruher Bäder über das aktuelle Besucheraufkommen und wie wahrscheinlich ein Einlass ins Bad gerade wäre.
Doch dies ist nicht die einzige Vorbereitung, die erledigt werden sollte bevor der Freibadbesuch starten kann. Denn jeder Badegast muss einen ausgefüllten „Besuchererfassungsbogen“ beim Eintritt ins Bad abgeben, so sollen mögliche Infektionsketten nachvollzogen werden können. Das Formular ist, wie die Besucher-Ampel über die Internetseite der Bäder verfügbar – oder steht direkt hier zum Download bereit.
Corona-Regeln des Landes für Bäder – im Überblick
Die Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über Sportstätten regelt den Betrieb von Schwimm- und Hallenbädern sowie Thermal- und Spaßbädern, einschließlich Badeseen mit kontrolliertem Zugang. Diese wurde am Donnerstag, den 04. Juni 2020 durch eine öffentliche Bekanntmachung des Kultusministeriums notverkündet und gilt seit Samstag, den 06. Juni 2020.
meinKA hat die Verordnung zusammengefasst:
- Die Bäder müssen ein Hygienekonzept vorweisen können. (Schutzabstände, Hygienemittel zum Händewaschen, tägliche Reinigung des Bades, Durchlüftung aller geschlossenen Räumlichkeiten)
- Es gibt eine begrenzte Personenanzahl in den Bädern! Für deren Bestimmung sind sowohl die Wasserfläche als auch die Liegefläche heranzuziehen.
- Es gibt eine maximale Anzahl an Schwimmern! Wie viele Menschen gleichzeitig im Schwimmerbecken sein dürfen, errechnet sich aus der Wasserfläche mit zehn Quadratmetern pro Person. Auf einer 50-Meter-Bahn dürfen maximal zehn Schwimmer sein.
- Im Nichtschwimmerbecken errechnet sich die maximale Personenanzahl aus der Wasserfläche mit vier Quadratmetern pro Person.
- Alle schwimmen in eine Richtung! Die Schwimmbahnen müssen unterteilt sein und sind im Einbahnsystem zu nutzen – Aufschwimmen oder Überholen ist nicht gestattet!
- Begrenzte Personenanzahl auf Liegewiesen! Für Liegeflächen errechnet sich die maximale Anzahl an Personen, die sich gleichzeitig auf diesen niederlassen, aus der Liegefläche mit 10 Quadratmetern pro Person.
- Abstand bitte! Während des gesamten Badebetriebs muss ein Abstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten werden.
- Zu- und Ausstiege aus den Becken sind räumlich voneinander zu trennen!
- Keine Warteschlangen! Der Eintritt ins Bad sowie der Zutritt zu Sprungtürmen, Wasserrutschen und ähnlichen Attraktionen muss so gesteuert sein, dass keine Warteschlangen entstehen.
- Umkleiden nur einzeln nutzen! Bei Umkleiden und Spinden muss es möglich sein, den Mindestabstand einhalten zu können – ansonsten müssen diese geschlossen bleiben.
- Duschen & Föhnen – das Duschen vor dem Baden ist in Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten in Kleinstgruppen durchzuführen (Maximal drei Personen pro 20 Quadratmetern). Achtung: das Duschen nach dem Baden darf nicht im Duschraum stattfinden und auf das Föhnen der Haare soll verzichtet werden.
- Nur eigene Sachen nutzen! Handtücher, Bademäntel, Schwimmflügen, Schwimmbrillen und weitere Dinge dürfen nicht ausgetauscht werden.
- Daten angeben! Zum Zweck einer möglichen Nachverfolgung einer Infektionkette müssen Name und Vorname, Datum sowie Beginn des Besuchs, Telefonnummer oder Adresse abgegeben werden.
- Schwimmkurse und Schwimmunterricht dürfen ausschließlich individuell oder in Gruppen von maximal zehn Personen erfolgen.