KVV passt Beförderungsbedingungen an Maskenmuffel: KVV-Fahrscheinprüfer kontrollieren & ahnden nun Verstöße
Der Karlsruher Verkehrsverbund passt zum 23. Oktober seine Beförderungsbedingungen an und nimmt die Maskenpflicht darin auf. Wer künftig ohne Mund-Nasen-Schutz in Bussen und Bahnen vom Prüfpersonal angetroffen wird, muss mit einer Strafe von 100 Euro rechnen.
KVV passt seine Beförderungsbedingungen an
Maskenverweigerer werden nun direkt von vielen großen Verkehrsunternehmen im KVV-Gebiet zur Kasse gebeten. Der Karlsruher Verkehrsverbund nämlich passt mit Start zum 23. Oktober seine Beförderungsbedingungen an und nimmt als einer der ersten Verbünde in Deutschland die Maskenpflicht in den sogenannten „Gemeinschaftstarif“ auf.
Das bedeutet, wer künftig ohne korrekt sitzenden Mund-Nasen-Schutz in Bussen und Bahnen vom Prüfpersonal angetroffen wird, muss mit einer Vertragsstrafe von 100 Euro rechnen, darüber informiert der KVV in einer Pressemitteilung.
KVV: „Null Toleranz gegenüber Maskenmuffeln!“
„In Zeiten steigender Infektionszahlen und vor dem Hintergrund, dass die allermeisten Fahrgäste sich an die Regel halten, möchten wir zeigen, dass es null Toleranz gegenüber Maskenmuffeln gibt“, so KVV-Geschäftsführer Dr. Alexander Pischon.
„Es geht darum, Verantwortung gegenüber der eigenen und der Gesundheit der anderen Fahrgäste zu übernehmen. Eine Maske korrekt zu tragen und die Hygiene-Maßnahmen zu beachten sind das A und O für den ÖPNV – gerade dort, wo Abstand halten nicht immer möglich ist. Wir müssen den Menschen zeigen, dass der Öffentliche Nahverkehr auch in der Corona-Krise die Alternative Nummer 1 zum eigenen Auto ist.“
Verkehrsunternehmen können Verstöße ahnden
Die Anpassung der Beförderungsbedingungen bringt den Vorteil, dass die teilnehmenden Verkehrsunternehmen Verstöße gegen die Maskenpflicht nun selbst ahnden können, wozu es bislang keine rechtliche Grundlage gab.
Mit dabei sind die Albtal-Verkehrs-Gesellschaft, die Verkehrsbetriebe Karlsruhe, Abellio Rail Baden-Württemberg, die Stadtwerke Baden-Baden, die Verkehrsgesellschaft Rastatt, StadtBus Bruchsal sowie die Busunternehmen Omnibus Hassis, Kraichtal Bus und Friedrich Wöhrle. Damit sind die Innenstadtverkehre und die langlaufenden Stadtbahnverbindungen abgedeckt, so der KVV weiter.
Kontrollen erfolgen durch die Fahrscheinprüfer
„Bisher haben wir die Fahrgäste ohne Maske lediglich ansprechen, aufklären und auffordern können, einen Mund-Nasen-Schutz aufzusetzen. Wer sich weigerte, wurde gebeten, das Fahrzeug zum Schutz der anderen Fahrgäste zu verlassen. Ein Bußgeld konnten aber nur die Kollegen vom Ordnungsamt oder der Polizei verhängen, da hatten wir ohne Passus im Gemeinschaftstarif keine rechtliche Handhabe“, erklärt Mary Joyce. Sie ist Chefin der rund 150 Fahrscheinprüfer, die für die Verkehrsbetriebe Karlsruhe und die Albtal-Verkehrs-Gesellschaft in Karlsruhe und auf allen Stadtbahnstrecken in der Region unterwegs sind.
Wer sich trotz der Aufforderung durch das Prüfpersonal weigert, eine Maske aufzuziehen und kein ärztliches Attest vorweisen kann, kann neben der Verhängung einer Vertragsstrafe weiterhin des Fahrzeugs verwiesen werden. Die Kontrolle erfolgt ausschließlich durch die Fahrscheinprüfer.
KVV hält an Corona-Schutzmaßnahmen weiter fest
Die Karlsruher Verkehrsunternehmen halten neben der Anpassung der Beförderungsbedingungen weiterhin an den seit Beginn der Krise bestehenden Corona-Schutzmaßnahmen fest. Die Türen der Trams und Stadtbahnen öffnen an Haltestellen automatisch, sodass in Karlsruhe im Schnitt alle 90 Sekunden, in der Region alle paar Minuten einmal kurz durchgelüftet wird.
Sämtliche Haltestangen in den Fahrzeugen werden allabendlich desinfiziert. Die Durchsagen in den Bahnen mit der Bitte einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wurden um eine englische Ansage ergänzt. In Zusammenarbeit mit dem Verband deutscher Verkehrsunternehmen entstand eine ansprechende Plakatkampagne, die mit unterschiedlichen Motiven an vielen Orten für die Maskenpflicht sensibilisiert, so der KVV.
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