Corona in der Fächerstadt
Nach Corona-Verbot: Messen fallen nicht unter Großveranstaltungen

Corona in der Fächerstadt Nach Corona-Verbot: Messen fallen nicht unter Großveranstaltungen

Quelle: Thomas Riedel

Bis Ende Dezember 2020 dürfen Corona-bedingt keine Großveranstaltungen stattfinden, das wurde am Donnerstag, 27. August 2020 beschlossen. Doch dieses Verbot trifft nicht auf Messen, Ausstellungen und Kongresse zu, wie die Messe Karlsruhe nun mitteilt.

Messen fallen nicht unter „Großveranstaltungen“

Am Donnerstag, den 27. August 2020 fassten die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder unter anderem den Beschluss, dass Großveranstaltungen mindestens zum 31. Dezember 2020 verboten bleiben werden.

Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann äußerte anschließend und wurde konkreter: „Großveranstaltungen, bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygienevorschriften nicht möglich sind, sollen bis Ende des Jahres nicht stattfinden.“

Wie die Messe Karlsruhe nun in einer Pressemitteilung informiert, sind sowohl die Kontaktverfolgung als auch das Einhalten von Hygienevorschriften auf Messen, Ausstellungen und Kongressen definitiv möglich.

 

Messebesuche sind dank CoronaVO weiter möglich

Aus diesem Grund hat sich auch Baden-Württemberg in die Riege der anderen Bundesländer eingereiht und bereits am 14. Juli 2020 eine spezielle Verordnung für Messen, Ausstellungen und Kongresse erlassen.

Die Verordnung des Wirtschaftsministeriums und des Sozialministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus auf Messen, Ausstellungen und Kongressen – kurz: CoronaVO Messen – ist, so die Messe Karlsruhe weiter, vom neuen Corona-Beschluss zu Großveranstaltungen unberührt und gültig.

 

Maskenpflicht & Co. – Das beinhaltet die CoronaVO

Die CoronaVO Messen schafft dabei die rechtliche Grundlage für die Durchführung von Messen und Kongressen – aber mit Auflagen: So muss die Anzahl der gleichzeitig anwesenden Besuchenden auf das Verhältnis der zur Verfügung stehenden Fläche angepasst werden. Die Verordnung nennt hier sieben Brutto-Quadratmeter pro Besucher.

Zudem muss der Abstand von 1,5 Metern auch auf Messen eingehalten werden können. Dafür werden zum Beispiel Gänge verbreitert, Laufwege vorgegeben, Abstandsmarkierungen auf Böden aufgebracht und Flächen hinzugenommen. Die Kontaktverfolgung und die Regulierung der Besucherzutritte werden durch die vorab Online-Registrierung aller Teilnehmenden gewährleistet. Der Erwerb von Tickets an Tageskassen ist nicht möglich!

Unerlässlich bleibt auch das Tragen eines Mund-und-Nasen-Schutzes in den Hallen, so die Messe Karlsruhe. Der Schutz kann aber abgenommen werden, wenn ein gastronomisches Angebot genutzt wird oder man sich auf einem Messestand beraten lässt. In beiden Situationen muss allerdings ein fester Platz eingenommen werden.

 

„Die Gesundheit aller hat bei uns den höchsten Stellenwert“

Desinfektionsmöglichkeiten, Hinweise zur Nies-Etikette, eine No-Handshake-Policy, erhöhte Reinigungsintervalle von Kontaktflächen sowie der Verzicht auf Angebote, bei denen sich Menschen zu nahekommen, sollen darüber hinaus für Sicherheit sorgen.

„Die Gesundheit aller hat bei uns den höchsten Stellenwert“, erklärt die Geschäftsführerin der Messe Karlsruhe, Britta Wirtz. „Wir stehen in ständigem Austausch mit den zuständigen Ordnungs- und Gesundheitsämtern und passen unsere Schutz- und Hygienekonzepte permanent auf die geltenden Bestimmungen an. Ich hoffe, dass wir alle, die gern auf eine Messe kommen, davon überzeugen können, dass sie dies mit Sicherheit tun können“.

 

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